Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als verbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen oder Lieferung angenommen wird.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Finetra AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Finetra AG Zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt persönlich in der Ausstellung,. per Telefon, schriftlich oder via Internet. Finetra AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost übermittelt oder die bestellte Ware liefert.
Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen, quantitativen und technischen Details. Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Die Finetra AG behält sich vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der Bezahlung seiner fälligen Rechnungen abhängig zu machen. Die Frist zur Lieferung verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, aussergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jedwelcher Art, insbesondere Streiks und ähnlichem, auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. In solchen Fällen werden wir nach Möglichkeit den Besteller sofort benachrichtigen. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird der Besteller in jedem Fall eine angemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem abgeschlossenen Vertrag geltend macht. Weitergehende Ansprüche jegwelcher Art sind ausgeschlossen.
Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab Domizil der Finetra AG auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung Franko, oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der Transport durch die Finetra AG organisiert oder geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Finetra AG nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
Lieferung, Mängelrüge
Die Lieferungen erfolgen verpackt per Kurierdienst, Post, Frachtgut (Eisenbahn Empfangsstation) oder Camion, wobei sich die Finetra AG die Wahl der Versandart vorbehält. Mehrkosten für Expressgut, oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mangel unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir innert 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware beim Käufer oder dem von ihm bezeichneten Empfänger keine Mängelrüge erhalten, gilt die Ware als genehmigt.
Garantie, Haftung
Die Garantiefrist für Produkte der Finetra AG beträgt grundsätzlich 1Jahr ab erfolgter Lieferung. Selbstverständlich gelten verlängerte Garantiezeiten seitens der Lieferwerke. Innerhalb dieser Zeit werden fehlerhafte Produkte, deren Mängel nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, ersetzt. Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten, haften wir ausschliesslich in dem Rahmen, wie er uns vom jeweiligen Hersteller zugestanden wird. Für Produkte der Finetra AG, an welchen vom Käufer oder Dritten änderungen vorgenommen worden sind, ist die Garantie verwirkt. Ebenfalls verwirkt ist die Garantie, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht befolgt wurden. Die Finetra AG hat das Recht, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen. (Mangelfolgeschäden) Insbesondere werden keine Kosten für Demontage oder Montage und für mittelbare bzw. unmittelbare Schäden von Produkt Finetra AG übernommen. Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausser vertragliche Haftung, insbesondere die jenige für so genannte Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Artikel 1990R bleibt vorbehalten. Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material der Finetra AG verpackt franko zugestellt wird.
Rücksendung
Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Einwilligung vorgenommen werden. Die Rücksendung muss portofrei erfolgen. Die anfallenden Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit der Rücksendung, wie z.B. auch überprüfung, Instandsetzung, Neuverpackung werden in Abzug gebracht. Diese Regelung gilt nicht im Falle des berechtigten Rücktritts vom Vertrag. Die auf Kundenwunsch speziell angefertigten und oder abgeänderten Artikel sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren blieben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Finetra AG. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister. Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Finetra AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dass damit eine Rücktrittserklärung unsererseits vom Vertrag verbunden ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Finetra AG sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge. Transportkosten und Verpackung sind nicht im Preis eingeschlossen. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preislisten. änderungen auch ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 8% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zu vertragsgemässer Zahlung nicht berührt. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Von Neukunden sowie Kunden aus dem Ausland wird eine Vorauszahlung verlangt.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die Finetra AG ist Affoltern am Albis (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferung franko oder ähnliche Klauseln vereinbart sind. Der Gerichtsstand ist Affoltern am Albis (Schweiz). Die Finetra AG behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Die Rechtsbeziehungen mit der Finetra AG unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Finetra AG, Affoltern am Albis
01.04.2010

